Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit….

…haben nicht viel miteinander zu tun? Leider doch!

Schon in der Vergangenheit wurde unzähligen Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt. So fand beispielsweise A.I.D.A. (Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle) erstmals 2009 Eingang in den Verfassungsschutzbericht des Landes Bayern und verlor daraufhin seine Gemeinnützigkeit. A.I.D.A. klagte und bekam Recht – seitdem kann man in jedem Jahr wieder im VS-Bericht über den Verein lesen.

Die Al-Rahman-Moschee in Leipzig durfte nur aufgrund eines Links auf ihrer Internetseite im VS-Bericht des Landes Sachsen über sich lesen. Auch sie gingen vor Gericht und gewannen.

Unser eigener Verein fand bekanntlich im Brandenburger VS-Bericht des Jahres 2010 Erwähnung, auch uns drohte die Gemeinnützigkeit aberkannt zu werden. Nur durch eine Klage gegen die fälschlichen Beschuldigungen konnte dies abgewendet werden.

Initiativ e.V., VVN-BdA, IGMG, InWoLe und die anderen zu Unrecht vom Verfassungsschutz beschuldigten Vereine und Organisationen – sie wurden benannt, klagten und siegten. Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Doch dass der Verfassungsschutz gerne mal sehr ungründlich recherchiert – um es mal freundlich auszudrücken – ist ja bekannt, nicht erst seit den letzten grausamen Vorkommnissen aus der rechten Ecke. Was also ist der Grund, das alles wieder rauszukramen?

Die Begründung dafür würde sich für den 1. April eignen – ist jedoch leider kein Scherz: Trotz der vielen Fehlschläge und unrechtmäßigen Beschuldigungen, trotz wiederholter Beweise dafür, dass der VS nicht in der Lage ist, gründlich zu recherchieren und trotz seiner Aussage vor Gericht uns gegenüber, sie würden in diesem Bericht nur auf Missstände hinweisen, die Konsequenzen daraus seien den jeweiligen Behörden überlassen – trotz alldem soll in Zukunft nur die Erwähnung im VS-Bericht ausreichen, um die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Hier die Meldung vom Montag in der taz. Konnte man früher noch mit den Finanzämtern reden, sofern sie überhaupt darauf reagierten, sollen sie nun per Gesetz dazu gezwungen werden, die für Vereine oft notwendige Steuererleichterung zu streichen. Als einziger Weg beibt dann die Klage.

Doch in der Vergangenheit hat sich häufig gezeigt, dass diese Klagen sehr teuer werden können, nicht jeder Verein kann sie sich leisten, vom Zeitaufwand, der besser in die Vereinsarbeit gesteckt werden sollte, ganz zu schweigen.

Das Resultat aus allen Fehlschlägen des Verfassungsschutzes, bei denen die NSU-Affäre nur der Gipfel des Eisbergs ist, ist also, dass diesem Geheimdienst eine Waffe in die Hand gegeben wird, unliebsame und unbequeme Vereine und Organisationen arbeitsunfähig zu machen, er wird also sogar noch belohnt. Dabei wäre es doch längst mal an der Zeit, einen jährlichen Bericht herauszugeben, was in dieser Behörde alles schiefläuft…

Wir haben uns viel gefallen lassen vom VS, wobei die falsche Berichterstattung nur eines von vielen Übeln ist – aber das geht zu weit!

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